OLG München: Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden, dass Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind. Geklagt hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte …
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